Leitungsauskunft oder Planauskunft
Jedes Unternehmen, das ein Ver- oder Entsorgungsnetz betreibt, ist verpflichtet, über die Lage seiner Netze und der zugehörigen Anlagen im geplanten Bauabschnitt Auskunft zu geben. Netzbetreiber bieten heute zunehmend Online-Portale zur Einholung von Leitungsauskünften (Planauskünfte) an.Hinzukommen Portale von Servicedienstleistern, die sowohl regional als auch bundesweit Leitungsauskünfte erteilen oder vermitteln. Zum Teil sind hier auch die Planauskünfte von Netzbetreibern direkt integriert. Jedoch sind nur wenige Städte, Kommunen und Gemeinden solchen Online-Portalen angeschlossen.
Für Auskunft Einholende, die der vorgeschriebenen Erkundigungspflicht nachkommen, ist es wichtig, darauf zu achten, dass alle betreffenden Netzbetreiber im Bauabschnitt aktuelle Leitungspläne vergeben. Überschreitet die Zeit von der Planung bis zum Baubeginn einige Monate oder gar ein halbes Jahr, müssen die Leitungspläne erneut eingeholt werden, bevor die Baustelle eröffnet wird.
Achten Sie darauf, dass die Leitungspläne vor Ort auf der Baustelle von Ihrem Baupersonal eingesehen werden können. Sollten Sie bei einem Netz Abweichungen der Lage feststellen oder das eingezeichnete Netz nicht finden, ist sofort der Netzbetreiber zu informieren. Dokumentieren Sie jeden Schritt ihrer Arbeit, um sich rechtlich abzusichern - dies gilt besonders auch für den Teil, der das Thema „Erkundigungspflicht“ betrifft.
In der Spalte nebenan finden Sie eine Auswahl von Auskunftsportalen von Netzbetreibern und Dienstleistern.
Online-Portale zur Leitungsauskunft von Servicedienstleistern
ALIZ
BIL-Leitungsauskunft
infrest - Infrastruktur eStrasse GmbH
Online-Auskunft von Netzbetreibern
bayernets GmbH und terranets bw GmbH
Creos Deutschland GmbH
Netze BW GmbH
NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
WHRE2DIG
Main-Kinzig-Netzdienste GmbH
Telekom
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